Bei uns haben Sie die Möglichkeit sich qualifiziert weiterzubilden. Wir bieten Maßnahmen in folgenden Bereichen:
FB 01: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) FB 02: Erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 SGB III) FB 03: Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung (§ 48 bis 80 SGB III) FB 04: Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (AVGS § 45 SGB III und FbW §§ 81ff SGB III)
Sprechen Sie uns einfach an.
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